Stimmrechtsmitteilungen
Nach dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sind Aktionäre verpflichtet, dem Unternehmen und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht mitzuteilen, wenn ihr Stimmrechtsanteil an dem Unternehmen die Schwellen von 3%, 5%, 10%, 15%, 20%, 25%, 30%, 50% oder 75% der Stimmrechte erreicht, über- oder unterschreitet.
Der SCHUMAG AG wurden folgende Mitteilungen gemeldet:
2017/18
2016/17
2014/15
keine Stimmrechtsmitteilungen
2013/14
2012/13
2010/11
keine Stimmrechtsmitteilungen